Dunkle Jahreszeit: Tipps für Verkehrsteilnehmer

Die Umstellung vom Sommer zum kühlen Herbst ist an sich schon eine unangenehme Sache. Für Verkehrsteilnehmer bringen die nächsten Wochen zusätzlich noch Risiken mit sich. Fahrzeugführer und Fußgänger sind mehr und mehr den Gefahren der dunklen Jahreszeit ausgesetzt. Eisglätte Nässe und herabfallendes Laub verlängern die Bremswege, Nebel schränkt die Sicht aller ein und Wildwechsel sorgt bei Dunkelheit für zusätzliche Gefahren.

Kraftfahrzeugführer sollten gerade jetzt noch vorausschauender und rücksichtsvoller fahren, um sich und andere nicht zu gefährden. Entsprechend ist die Geschwindigkeit so zu wählen, dass jederzeit, auch auf glatter Fahrbahnoberfläche rechtzeitig abgebremst werden kann. Die Polizei empfiehlt nicht nur bei Dämmerung und Dunkelheit, sondern auch tagsüber das Licht einzuschalten, um früher gesehen zu werden. Die Bereifung ist den Witterungsverhältnissen anzupassen, die Beleuchtungseinrichtungen sollten vor Fahrtantritt auf Funktionsfähigkeit überprüft und die Scheiben gereinigt werden. Fahrzeugführer sollten vor allem beim Befahren von Alleen oder bewaldeten Gebieten die Wald- und Straßenränder sorgfältig im Auge behalten und bremsbereit mit Wildwechsel rechnen.

Besonders gefährlich wird es häufig für Fußgänger oder Fahrradfahrer, die sich dunkel oder gar schwarz kleiden und dann plötzlich wie aus dem Nichts vor einem Kraftfahrer auftauchen. Bessere Erkennbarkeit wird generell mit heller Kleidung und Reflektoren erzielt. Die Polizei empfiehlt insbesondere für Schulkinder helle Kleidung mit reflektierenden Elementen und Schultaschen mit eingearbeiteten rückstrahlenden Materialien. Auch Fahrradfahrer sollten im eigenen Interesse die Beleuchtungseinrichtungen und Reflektoren vor Fahrtantritt auf ihre Funktionstüchtigkeit hin überprüfen.

Erster Polizeihauptkommissar Heller von der Direktion Verkehr weist darauf hin, dass es seit dem 01.05.2006 bezüglich der Bereifung von Kraftfahrzeugen neue gesetzliche Vorschriften gibt:

§ 2, Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung besagt, dass bei Kraftfahrzeugen die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen ist. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.

Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen. Geeignet sind insbesondere Winter- und Ganzjahresreifen, die durch die Aufschrift „M+S“ bzw. das Schneeflocken-Symbol gekennzeichnet sind. Mit ungeeigneter Bereifung darf bei Schnee und Eis nicht gefahren werden; wird hiergegen verstoßen, zieht dies ein Verwarnungsgeld von 20 €, bei Behinderung 40 € sowie einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg nach sich. Nähere Informationen erhalten Sie hier…

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